Abkommensvisum

Was ist das?

Ein Abkommensvisum (sog. Treaty Visa) kann einem Ausländer ausgestellt werden, der in Südafrika Aktivitäten im Rahmen eines internationalen Abkommens zwischen den Regierungen Südafrikas und seines Heimatlandes ausübt.
  • Die Abtretung muss von den zuständigen Staatsorganen in Südafrika und im Heimatland des Antragstellers bestätigt werden.
  • Im Sinne von Abschnitt 239 der südafrikanischen Verfassung umfasst der Begriff “Staatsorgan” jede Abteilung des Staates oder der Verwaltung im nationalen, provinziellen oder lokalen Bereich der Regierung sowie jeden anderen Funktionsträger oder jede Institution, die eine öffentliche Macht ausübt oder eine öffentliche Funktion wahrnimmt.
  • Ehepartner und Kinder können passende Angehörigenvisa beantragen, um den Hauptvisuminhaber nach Südafrika zu begleiten.
  • Die Zeit, die mit einem Abkommensvisum in Südafrika verbracht wurde, wird nicht auf die Daueraufenthaltsgenehmigung aufgrund einer dauerhaften Beschäftigung angerechnet, kann aber als relevante Arbeitserfahrung für Critical Skills angerechnet werden

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