Absolventen

Daueraufenthaltsgenehmigung

Was ist das?

Ausländische Absolventen, die an einer südafrikanischen Hochschuleinrichtung einen Abschluss in einem Bereich der Critical Skills erworben haben, können nach ihrem Abschluss einen Daueraufenthaltsstatus beantragen.
  • Der Bewerber muss einen Abschluss an einer südafrikanischen Hochschuleinrichtung erworben haben.
  • Der Abschluss des Antragstellers muss in einen Bereich fallen, der als Critical Skills anerkannt ist.
  • Der Antragsteller muss als Mitglied bei dem entsprechenden Berufsverband für sein Berufsfeld in Südafrika registriert sein.
  • Der Antragsteller muss keinen Qualifikationsnachweis erbringen.
  • Der Antragsteller muss keine praktische Berufserfahrung haben.
  • Diese Art von Daueraufenthalt wird normalerweise innerhalb von 8 Monaten abgeschlossen.
  • Ein Arbeitsangebot ist für diese Art von Daueraufenthaltsantrag nicht erforderlich (kann aber ggf. freiwillig erklärt werden).
  • Sobald die Daueraufenthaltserlaubnis genehmigt ist, ist der Inhaber nicht mehr darauf beschränkt, nur in der ihm zugewiesenen Qualifikationskategorie zu arbeiten und muss seinen Arbeitgeber nicht beim Innenministerium melden.

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