Ehepartnervisum

Was ist das?

Ausländische Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Permanent Residents können ein Ehepartnervisum für Südafrika beantragen.
Dieses Visum kann entweder als ``reines`` Ehepartnervisum ausgestellt werden (d.h. einfach um mit dem Ehepartner in Südafrika zu wohnen), oder in Kombination mit einem Vermerk, um in Südafrika zu arbeiten, ein Geschäft zu betreiben oder zu studieren.
  • Der Antragsteller muss mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder Permanent Resident verheiratet sein.
  • “Heirat” schließt zivile Ehen ein, die im Sinne des Marriage Act, 1961 (Act No. 25 of 1961) geschlossen wurden, traditionelle Ehen im Sinne des Recognition of Customary Marriages Act, 1998 (Act No. 120 of 1998), zivile Unionen, die im Sinne des Civil Union Act, 2006 (Act No. 17 of 2006) geschlossen wurden, sowie Ehen, die im Sinne der Gesetze eines ausländischen Landes geschlossen wurden.
  • Der südafrikanische Ehepartner muss eine finanzielle Sicherheit in Höhe von R8.500 pro Monat für den ausländischen Ehepartner leisten.
  • Im Gegensatz zu anderen Langzeitvisa muss der Erstantrag für ein Ehepartnervisum nicht bei der südafrikanischen Auslandsvertretung im Heimatland des Antragstellers gestellt werden, sondern kann auch mit einem Touristenvisum in Südafrika eingereicht werden.
  • Nach fünf Jahren der Ehe qualifiziert sich der Ausländer für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung als Ehepartner (link to PR spouse) – unabhängig davon, ob er in dieser Zeit in Südafrika gelebt hat.
  • Das Ehepartnervisum kann sofort nach der Eheschließung ohne Wartezeit beantragt werden.
  • Ehen, die außerhalb Südafrikas geschlossen wurden, können freiwillig beim Department of Home Affairs registriert werden, um den Familienstand des südafrikanischen Staatsbürgers im Bevölkerungsregister zu aktualisieren. Die Registrierung einer ausländischen Ehe ist jedoch völlig freiwillig und keine gesetzliche Voraussetzung für das Ehepartnervisum.
  • Das Ehepartnervisum ist nur gültig, wenn die Ehebeziehung in gutem Glauben fortbesteht, erlischt aber automatisch im Falle einer Trennung.

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