Einspruch bzgl. Overstay

Was ist das?

Ausländer, die ihr Visum überziehen, werden als unerwünscht deklariert und für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten aus Südafrika verbannt. Diese Erklärung als unerwünscht kann jedoch angefochten werden, wenn die Person unverschuldet zu lange geblieben ist oder wenn es einen guten Grund für die verspätete Ausreise gibt.
  • Der Antragsteller muss in der Lage sein, einen guten Grund für die Überschreitung des Visums nachzuweisen.
  • Der Einspruch muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Erklärung als unerwünscht eingelegt werden, was in der Regel 10 Arbeitstage nach dem Ausreisedatum ist.
  • Eine Person, die für einen Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen überzieht, wird für einen Zeitraum von 12 Monaten für unerwünscht erklärt.
  • Im Falle einer Person, die zum zweiten Mal innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten überzieht, wird das Verbot für einen Zeitraum von 2 Jahren erklärt.
  • Eine Person, die für mehr als 30 Tage überzieht, wird für einen Zeitraum von 5 Jahren aus Südafrika verbannt.

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