Einspruch gegen die Ablehnung eines Antrags

Was ist das?

Wenn ein Antrag auf ein Visum oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung fälschlicherweise abgelehnt wird, kann der Antragsteller beim Generaldirektor des Innenministeriums einen Antrag auf Überprüfung oder Einspruch gegen diese Entscheidung stellen.
Für den Fall, dass der Generaldirektor entscheidet, die Entscheidung in erster Instanz aufrechtzuerhalten, kann in zweiter Instanz ein Einspruch beim Innenminister eingelegt werden.
  • Die für den Antragsteller nachteilige Entscheidung muss auf einem Rechtsfehler beruhen, z. B. auf einer fehlerhaften Anwendung der Rechtsvorschriften, einer unzureichenden Beurteilung des Sachverhalts oder der Nichteinhaltung von Verfahrensvorschriften.
  • Die Beschwerde muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eingelegt werden.
  • Die ursprüngliche Entscheidung bleibt gültig, bis über die Berufung entschieden ist.
  • Das Ergebnis der Berufung kann die ursprüngliche Entscheidung entweder bestätigen, aufheben oder abändern.

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