Exchange Work Visum (<25 Jahre)

Was ist das?

Das Exchange Work Visum wird an Ausländer unter 25 Jahren ausgestellt, die ein Angebot erhalten haben, in Südafrika zu arbeiten. Dieses Visum wird einmalig für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt und kann nicht erneuert oder verlängert werden.
  • Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 25 Jahre alt sein
  • Der Arbeitgeber muss dem Ausländer eine Vergütung zahlen, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht und für das Wohlergehen und die Bedürfnisse des Ausländers während seines Aufenthalts in Südafrika sorgen
  • Der Antragsteller muss einen Nachweis über eine Krankenversicherung für die Dauer des Austausches bei einer Krankenkasse haben, die gemäß dem Medical Schemes Act registriert ist.
  • Der Ausländer kann sich nicht innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Visums für eine Daueraufenthaltsgenehmigung qualifizieren. Diese Bedingung kann vom Generaldirektor unter außergewöhnlichen Umständen aufgehoben werden.

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