Film- oder Werbeproduktionen

Was ist das?

Ausländer, die in der kommerziellen Film- und Fotoproduktionsbranche tätig sind, können ein Langzeit-Besuchervisum für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren beantragen. Dazu gehören sogenannte ``Oversight Traveller``, die am Set einer kommerziellen Produktion Aufsichtsfunktionen ausüben, sowie sogenannte ``Specialist Traveller`` wie Schauspieler, Models, Hairstylisten, Maskenbildner, Fotografen, Kameraleute, Regisseure, Licht- und Tontechniker etc.
  • Die Details der Produktion müssen von der ausländischen Agentur oder Produktionsfirma, die den Ausländer nach Südafrika schickt, sowie von der Commercial Producers Association of South Africa (CPA) oder einer ähnlichen bona fide Organisation in Südafrika bestätigt werden.
  • Dieses Visum kann von Südafrika aus unbegrenzt verlängert werden, erlaubt es dem Inhaber jedoch nicht, während seines Aufenthalts in Südafrika einen Statuswechsel zu einem anderen Visumtyp zu beantragen.
  • Ehepartner und Kinder können passende Angehörigenvisa beantragen, um den Hauptvisuminhaber nach Südafrika zu begleiten.
  • Dieses Visum erlaubt es dem Inhaber nicht, einen permanenten Aufenthaltsstatus zu beantragen.
  • Dieses Visum wird nur für Produktionen benötigt, die länger als 3 Monate dauern. Fachkräfte, die sich für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Monaten in Südafrika aufhalten, können stattdessen eine Arbeitsgenehmigung für ein Besuchervisum im Sinne von § 11(2) des Immigration Act beantragen.

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