Forscher-Visum

Was ist das?

Ausländische Forscher können ein Langzeit-Besuchervisum für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren beantragen.
  • Der Forschungsauftrag muss von der südafrikanischen Bildungs- oder Forschungseinrichtung, die den Ausländer aufnimmt, sowie von dem ausländischen Arbeitgeber des Antragstellers, in dessen Auftrag die Forschung durchgeführt werden soll, bestätigt werden.
  • Das Forschervisum kann von Südafrika aus unbegrenzt verlängert werden, erlaubt aber nicht, während des Aufenthalts in Südafrika einen Statuswechsel zu einem anderen Visumtyp zu beantragen.
  • Ehepartner und Kinder können passende Angehörigenvisa beantragen, um den Hauptvisuminhaber nach Südafrika zu begleiten.
  • Bestimmte Forschungsbereiche werden auch als “Critical Skills” anerkannt
  • Die Zeit, die mit einem Forschervisum in Südafrika verbracht wurde, wird nicht auf die Daueraufenthaltsgenehmigung angerechnet (link to PRP worker), kann aber als relevante Berufserfahrung für Critical Skills angerechnet werden.
  • Das Forschervisum wird nur für Forschungsaufenthalte benötigt, die länger als 3 Monate dauern. Ausländer, die sich für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Monaten in Südafrika aufhalten, können stattdessen eine Arbeitsgenehmigung für ein Besuchervisum im Sinne von Abschnitt 11(2) des Immigration Act beantragen.

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