Journalistenvisum

Was ist das?

Ausländische Journalisten, die von einer ausländischen Nachrichtenagentur oder einem Sender nach Südafrika entsandt werden, können ein Langzeit-Besuchervisum für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren beantragen.
  • Der Auftrag muss von der ausländischen Nachrichtenagentur oder dem Sender bestätigt werden, in dessen Auftrag der Journalist nach Südafrika geschickt wird.
  • Nach Erhalt des Visums sollten ausländische Journalisten eine Akkreditierung bei des Directorate for Media Engagement at the Department of Government Communication and Information System (GCIS).beantragen.
  • Ausländische Korrespondenten können sich auch bei der Foreign Correspondents‘ Association of Southern Africa (FCASA) registrieren lassen.
  • Das Journalistenvisum kann von Südafrika aus unbegrenzt verlängert werden, erlaubt aber nicht, während des Aufenthalts in Südafrika einen Statuswechsel zu einem anderen Visumtyp zu beantragen.
  • Ehepartner und Kinder können passende Angehörigenvisa beantragen, um den Hauptvisuminhaber nach Südafrika zu begleiten.
  • Das Journalistenvisum berechtigt nicht zur Beantragung eines dauerhaften Aufenthaltsstatus.
  • Das Journalistenvisum wird nur für Einsätze benötigt, die länger als 3 Monate dauern. Ausländer, die sich für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Monaten in Südafrika aufhalten, können stattdessen eine Arbeitsgenehmigung für ein Besuchervisum im Sinne von § 11(2) des Immigration Act beantragen.(link to short-term work visa)

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