Kurzfristiges Geschäftsvisum
Was ist das?
Technisch gesehen ist das kurzfristige Arbeitsvisum ein reguläres Besuchervisum mit einer Ermessensgenehmigung für Vertragsarbeit in Südafrika. Ein solches Visum wird zunächst für einen begrenzten Zeitraum von maximal 90 Tagen ausgestellt, kann dann aber für weitere 90 Tage verlängert werden, wenn ein längerer Aufenthalt erforderlich ist.
- Die Entsendung muss sowohl vom ausländischen Arbeitgeber des Antragstellers als auch vom Gastunternehmen in Südafrika bestätigt werden.
- Die Entsendung muss für einen klar spezifizierten Geschäftsauftrag erfolgen und gilt nur für Tätigkeiten, die mit diesem Auftrag zusammenhängen. Das kurzfristige Geschäftsvisum stellt daher kein Gelegenheits- oder Ad-hoc-Arbeitsvisum dar und kann nicht anstelle eines Arbeitsvisums für eine laufende reguläre Arbeitstätigkeit verwendet werden.
- Die Beantragung eines solchen Kurzzeitgeschäftsvisums erfordert weniger Vorbereitungszeit als Langzeitvisa und der Antragsteller muss kein polizeiliches Führungszeugnis oder ärztliches Attest einholen.
- Das kurzfristige Geschäftsvisum ist auf maximal 180 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Das bedeutet, dass der Inhaber entweder eine einmalige Verlängerung des Visums in Südafrika beantragen kann oder nach Ablauf des Visums in sein Heimatland zurückkehren und zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites 90-tägiges Geschäftsvisum beantragen kann.