Lebenspartner-Visum

Was ist das?

Das südafrikanische Einwanderungsgesetz beschränkt die Vorteile eines Ehegattenvisums nicht nur auf verheiratete Paare, sondern erlaubt auch unverheirateten Paaren, ein sogenanntes ``Lebenspartner-Visum`` zu beantragen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Der entscheidende Punkt bei der Beantragung eines solchen Visums ist der Nachweis, dass die Beziehung trotz der Tatsache, dass sie nicht rechtlich verheiratet ist, das gleiche Maß an Beständigkeit, Verpflichtung und Exklusivität aufweist, das normalerweise mit einer Ehe verbunden ist.
Dieses Visum kann entweder als ``reines`` Ehepartnervisum ausgestellt werden (d.h. einfach, um mit dem Ehepartner in Südafrika zu wohnen), oder in Kombination mit einem Vermerk, um in Südafrika zu arbeiten, ein Geschäft zu betreiben oder zu studieren.
  • Die Beziehung muss seit mindestens 2 Jahren vor der Beantragung des Lebenspartner-Visums bestanden haben.
  • Das Paar muss einen Nachweis über das Zusammenleben, die gemeinsame finanzielle Verantwortung und die gegenseitige finanzielle Unterstützung vorlegen.
  • Das Paar muss eine notarielle Vereinbarung unterzeichnen, die die Bedingungen ihrer Beziehung festlegt.
  • Der südafrikanische Partner muss eine finanzielle Zusicherung in Höhe von R8.500 pro Monat für den ausländischen Partner abgeben.
  • Im Gegensatz zu anderen Langzeitvisa muss der Erstantrag für ein Lebenspartner-Visum nicht bei der südafrikanischen Auslandsvertretung im Heimatland des Antragstellers gestellt werden, sondern kann auch mit einem Touristenvisum in Südafrika eingereicht werden.
  • Nach fünf Jahren Lebenspartnerschaft qualifiziert sich der Ausländer für eine Daueraufenthaltsgenehmigung als Lebenspartner – unabhängig davon, ob er in dieser Zeit in Südafrika gelebt hat.
  • Das Lebenspartner-Visum ist nur gültig, wenn die Beziehung in gutem Glauben fortbesteht, erlischt aber automatisch im Falle einer Trennung.

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