Studienvisum (Minderjährige)

Was ist das?

Ausländische Kinder, die in Südafrika zur Schule gehen wollen, müssen ein Studienvisum beantragen. Das Studienvisum wird für die gesamte Dauer des Programms ausgestellt.
  • Der Antragsteller muss ein Schreiben über die (vorläufige) Aufnahme an einer südafrikanischen Bildungseinrichtung erhalten haben.
  • „Lernende Einrichtung“ bedeutet Schulen, die in Abschnitt 1 des südafrikanischen Schulgesetzes von 1996 (Gesetz Nr. 84 von 1996) genannt werden.
  • Der Antragsteller muss einen Nachweis über eine Krankenversicherung für die Dauer des Austauschzeitraums bei einem südafrikanischen Anbieter von medizinischer Hilfe haben, der im Sinne des Medical Schemes Act registriert ist, oder er muss als Angehöriger oder Begünstigter in die Auslandskrankenversicherung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds aufgenommen werden.
  • Für Lernende unter 18 Jahren, die nicht von einem Elternteil oder beiden Elternteilen begleitet werden, muss ein gesetzlicher Vormund in Südafrika bestellt werden.
  • Das Studienvisum ist nur in Verbindung mit dem spezifischen Kurs/Programm gültig, für das es ausgestellt wurde, und erlischt automatisch, wenn der Lernende sich zu irgendeinem Zeitpunkt während des Zeitraums, für den das Visum ausgestellt wurde, nicht bei der Bildungseinrichtung anmeldet oder von ihr abgemeldet wird.

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