Unterhaltungsindustrie

Was ist das?

Ausländer, die in der Unterhaltungsbranche tätig sind und für Auftritte durch Südafrika reisen, können ein Langzeit-Besuchervisum für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren beantragen.
  • Die Tournee oder Aufführung muss vom Veranstalter/Gastgeber in Südafrika bestätigt werden.
  • Dieses Visum kann von Südafrika aus unbegrenzt verlängert werden, erlaubt es dem Inhaber jedoch nicht, während seines Aufenthalts in Südafrika einen Statuswechsel zu einem anderen Visumtyp zu beantragen.
  • Ehepartner und Kinder können passende Angehörigenvisa beantragen, um den Hauptvisuminhaber nach Südafrika zu begleiten.
  • Dieses Visum erlaubt es dem Inhaber nicht, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu beantragen.
  • Dieses Visum wird nur für Tourneen oder Auftritte benötigt, die länger als 3 Monate dauern. Entertainer, die sich für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Monaten in Südafrika aufhalten, können stattdessen eine Arbeitsgenehmigung für ein Besuchervisum gemäß Abschnitt 11(2) des Immigration Act beantragen.

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