Verwandtenvisum
Was ist das?
Verwandte eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Permanent Residents innerhalb der ersten oder zweiten Stufe der Verwandtschaft können ein Verwandtenvisum für Südafrika beantragen. Dazu gehören Ehepartner, Kinder, Geschwister, Eltern und Großeltern.
Das Verwandtenvisum wird ausschließlich für Wohnzwecke ausgestellt und erlaubt dem Inhaber nicht, in Südafrika zu arbeiten. Das Visum ist für einen Zeitraum von jeweils zwei Jahren gültig.
- Der Antragsteller muss ein Verwandter eines südafrikanischen Staatsbürgers oder dauerhaften Einwohners innerhalb der ersten oder zweiten Verwandtschaftsstufe sein.
- Der südafrikanische Verwandte muss eine finanzielle Sicherheit in Höhe von R8.500 pro Monat für den ausländischen Ehepartner leisten.
- Verwandte innerhalb der ersten Verwandtschaftsstufe (d.h. Ehepartner, Kinder und Eltern) können ebenfalls einen Daueraufenthaltsstatus als Verwandte beantragen.