Besuchervisum für mitreisende Ehegatten und Minderjährige

Was ist das?

Für den Ehepartner und die unterhaltsberechtigten Kinder eines anderen Ausländers, der sich mit einem Langzeitvisum in Südafrika aufhält, gibt es die Möglichkeit eines Langzeit-Besuchervisums für begleitende Familienangehörige.
Dieses Visum wird ausschließlich für Wohnzwecke ausgestellt und erlaubt es dem Inhaber nicht, in Südafrika einer Arbeit nachzugehen. Das Visum ist jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren gültig.
  • Der Antragsteller muss der Ehepartner oder das unterhaltsberechtigte Kind eines Ausländers mit einem gültigen Langzeitvisum für Südafrika sein.
  • Mitreisende Ehepartner, die selbst in Südafrika arbeiten möchten, können ihr Visum innerhalb Südafrikas in ein Arbeitsvisum umwandeln, ohne in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen.
  • Wenn sich der Hauptvisuminhaber für einen dauerhaften Aufenthalt qualifiziert, ist es oft möglich, dass der Ehepartner und die Kinder in diesen Antrag einbezogen werden.

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