Visum für Fremdenführer

Was ist das?

Ausländische Reiseleiter können ein Langzeit-Besuchervisum für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren beantragen.
  • Der Bewerber muss ein vertragliches Beschäftigungsangebot von einem südafrikanischen Reiseveranstalter erhalten haben.
  • Das Tourismusgesetz (Act 3 of 2014) verlangt, dass sich alle Fremdenführer beim National Department of Tourism registrieren und einen offiziellen Fremdenführerausweis erhalten.
  • Um sich zu registrieren, müssen Fremdenführer eine Ausbildung durch einen CATHSSETA-akkreditierten Schulungsanbieter absolvieren und ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat durch einen beim Department of Labour registrierten Ausbilder besitzen.
  • Das Fremdenführer-Visum kann von Südafrika aus unbegrenzt verlängert werden, erlaubt aber nicht die Beantragung eines Statuswechsels zu einem anderen Visumtyp während des Aufenthalts in Südafrika.
  • Ehepartner und Kinder können passende Angehörigenvisa beantragen, um den Hauptvisuminhaber nach Südafrika zu begleiten.
  • Das Touristenführer-Visum berechtigt nicht zur Beantragung eines dauerhaften Aufenthaltsstatus.
  • Das Touristenführer-Visum wird nur für Aufenthalte benötigt, die länger als 3 Monate dauern. Ausländer, die sich für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Monaten in Südafrika aufhalten, können stattdessen eine Arbeitsgenehmigung für ein Besuchervisum im Sinne von § 11(2) des Immigration Act beantragen (Link zum Kurzzeitarbeitsvisum)

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