Visum für religiöse Führer

Was ist das?

Religiöse Führer einer anerkannten religiösen Organisation oder Konfession können ein Langzeit-Besuchervisum für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren beantragen.
  • Der Antragsteller muss ein vertragliches Arbeitsangebot von einer anerkannten religiösen Organisation in Südafrika erhalten haben.
  • Nach südafrikanischem Recht sind Kirchen oder religiöse Organisationen derzeit nicht verpflichtet, sich registrieren zu lassen oder ein Lizenzzertifikat zu besitzen, um tätig zu sein. Abhängig von der Art der juristischen Person, in der sich die Kirche oder religiöse Organisation eingerichtet hat, und auch abhängig davon, ob sie als Non-Profit-Organisation (NPO) oder gemeinnützige Organisation (PBO) tätig ist, ist sie jedoch bei verschiedenen Abteilungen oder Behörden des Staates registriert.
  • Dieses Visum kann von Südafrika aus unbegrenzt verlängert werden, erlaubt es dem Inhaber jedoch nicht, während seines Aufenthalts in Südafrika einen Statuswechsel zu einem anderen Visumtyp zu beantragen.
  • Ehepartner und Kinder können passende Angehörigenvisa beantragen, um den Hauptvisuminhaber nach Südafrika zu begleiten.
  • Dieses Visum erlaubt es dem Inhaber nicht, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu beantragen.

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