Volunteer-Visum

Was ist das?

Ausländer, die in Südafrika ehrenamtlich oder karitativ tätig sein wollen, können ein Langzeit-Besuchervisum für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren beantragen.
  • Die einladende Organisation in Südafrika muss als Non-Profit-Organisation (NPO) bei der NPO-Direktion des Ministeriums für soziale Entwicklung und als gemeinnützige Organisation (PBO) bei der südafrikanischen Steuerbehörde (SARS) registriert sein.
  • NPOs können die Form eines freiwilligen Vereins, eines Treuhandfonds oder einer registrierten gemeinnützigen Gesellschaft (NPC, früher Section 21 Company genannt) haben.
  • Der Ausländer darf von der südafrikanischen NPO keine Vergütung oder sonstige monetäre Entschädigung für seine Arbeit erhalten. Freiwillige sollten daher einen Nachweis über die Finanzierung durch einen dritten Sponsor (z. B. Spender oder internationale Förderer) erbringen oder ausreichende private Mittel nachweisen, um sich für die Dauer des Visums in Südafrika selbst zu versorgen.
  • Das Volunteer-Visum kann von Südafrika aus unbegrenzt verlängert werden, erlaubt aber nicht die Beantragung eines Statuswechsels zu einem anderen Visumtyp während des Aufenthalts in Südafrika.
  • Ehepartner und Kinder können passende Angehörigenvisa beantragen, um den Hauptvisuminhaber nach Südafrika zu begleiten…
  • Das Freiwilligenvisum erlaubt es dem Inhaber nicht, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu beantragen.

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