Die südafrikanische Einwanderung wird durch das Einwanderungsgesetz 13 von 2002 geregelt, das 2007 und 2011 geändert wurde und am 26. Mai 2014 in Kraft trat. Im Laufe der Jahre, als das Interesse ausländischer Unternehmen an Südafrika zunahm, benötigten viele südafrikanische und/oder ausländische Unternehmen mit Sitz in Südafrika Personal, um bestimmte Qualifikationsdefizite in Südafrika auszugleichen oder Unternehmensanforderungen zu erfüllen. Es gibt viele Szenarien, in denen sich Unternehmen mit Einwanderungsbestimmungen auseinandersetzen müssen, um kurz- oder langfristige Personalfragen zu lösen. Sie können ausländische Mitarbeiter für kurzfristige Projekte oder für einen längeren Zeitraum benötigen.