Vorgeschlagene Änderungen zur ausländischen Beschäftigung in Südafrika: Was Arbeitgeber und Visa-Inhaber wissen müssen

Die südafrikanische Regierung hat die Employment Services Amendment Bill (B16-2026) eingebracht, eine vorgeschlagene Änderung des Employment Services Act, 2014. Der Gesetzentwurf hat unter Arbeitgebern, ausländischen Staatsangehörigen und Einwanderungsfachleuten zu erheblichen Diskussionen geführt, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschlagene Regulierung der ausländischen Beschäftigung in Südafrika.

In diesem Stadium ist es wichtig zu verstehen, dass der Gesetzentwurf noch kein Gesetz ist. Er wurde zur Einbringung ins Parlament veröffentlicht und muss noch das gesamte Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor seine Bestimmungen in Kraft treten können.

Was ist der Zweck des Gesetzes?

Das Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, die Aufsicht über den Arbeitsmarkt zu stärken und die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Südafrika zu regulieren. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Beschäftigung von südafrikanischen Staatsbürgern und Personen mit ständigem Wohnsitz in Südafrika zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass ausländische Arbeitnehmer in einer Weise beschäftigt werden, die die Entwicklung von Fähigkeiten und das Wirtschaftswachstum fördert.

Vorgeschlagene Änderungen zur Beschäftigung von Ausländern

1. Zusätzliche Anforderungen für Arbeitgeber

Nach dem vorgeschlagenen Gesetz können Arbeitgeber verpflichtet werden, nachzuweisen, dass sie angemessene Anstrengungen unternommen haben, um entsprechend qualifizierte südafrikanische Staatsbürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Südafrika einzustellen, bevor sie einen ausländischen Staatsbürger einstellen.

Dies könnte zusätzliche Compliance-Anforderungen für Unternehmen mit sich bringen, die internationale Talente einstellen möchten.

2. Sektorbasierte Quoten für ausländische Arbeitskräfte

Einer der wichtigsten Vorschläge des Gesetzentwurfs ist die Einführung von Quoten für ausländische Arbeitnehmer.

Der Minister für Beschäftigung und Arbeit hätte die Befugnis, Höchstprozentsätze oder -grenzen für ausländische Staatsangehörige festzulegen, die in bestimmten Bereichen beschäftigt werden:

  • Wirtschaftssektoren
  • Berufliche Kategorien
  • Geografische Regionen

Diese Quoten würden im Anschluss an Konsultationsprozesse entwickelt und könnten je nach Bedarf des Arbeitsmarktes von Branche zu Branche unterschiedlich sein.

Es ist wichtig anzumerken, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Quoten eingeführt wurden und keine spezifischen Prozentsätze angekündigt wurden.

3. Pläne für den Kompetenztransfer

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Arbeitgeber, die ausländische Staatsangehörige einstellen, verpflichtet werden können, Programme zur Weitergabe von Fähigkeiten durchzuführen. Diese Programme sollen sicherstellen, dass wertvolles Wissen und Know-how mit südafrikanischen Bürgern und Personen mit ständigem Wohnsitz in Südafrika geteilt wird.

Der Minister kann zu einem späteren Zeitpunkt bestimmte Kategorien von ausländischen Arbeitnehmern von diesen Anforderungen befreien.

4. Verbesserte Einhaltung und Durchsetzung

Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Durchsetzungsmaßnahmen durch folgende Maßnahmen verstärken:

  • Erweiterte Befugnisse für Arbeitsinspektoren
  • Zusätzliche Verpflichtungen des Arbeitgebers
  • Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Einwanderungsbehörden
  • Aufbewahrungspflichten für ausländische Arbeitnehmer

Arbeitgeber, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, können nach dem Gesetz mit Strafen belegt werden.

Schutz für Flüchtlinge

Eine bemerkenswerte Bestimmung des Gesetzentwurfs ist, dass anerkannte Flüchtlinge für die Zwecke des Arbeitsvermittlungsgesetzes von der Definition des Begriffs “ausländischer Staatsangehöriger” ausgenommen werden sollen.

Das bedeutet, dass anerkannte Flüchtlinge im Allgemeinen weiterhin ähnliche Beschäftigungsrechte wie südafrikanische Staatsbürger und Personen mit ständigem Wohnsitz in Südafrika genießen würden.

Schutz vor Ausbeutung von Arbeitnehmern

Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, schutzbedürftige Arbeitnehmer zu schützen, indem er bestätigt, dass ausländische Staatsangehörige weiterhin arbeitsrechtliche Ansprüche gegen Arbeitgeber geltend machen können, selbst wenn ihre Beschäftigung nicht vollständig den Einwanderungsbestimmungen entspricht.

Diese Bestimmung soll Ausbeutung verhindern und faire Arbeitspraktiken gewährleisten.

Was bedeutet das für Inhaber von Arbeitsvisa?

Viele ausländische Staatsangehörige sind verständlicherweise besorgt darüber, wie sich diese vorgeschlagenen Änderungen auf ihre Möglichkeiten, in Südafrika zu leben und zu arbeiten, auswirken könnten.

Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzentwurf keine Arbeitsvisa abschafft und das südafrikanische Einwanderungsgesetz nicht ändert.

Visa-Kategorien wie z.B.:

  • Critical Skills Arbeitsvisa
  • Allgemeine Arbeitsvisa
  • Arbeitsvisum für den unternehmensinternen Transfer
  • Visa für Fernarbeit

würden weiterhin unter die bestehenden Einwanderungsgesetze fallen.

Sollte der Gesetzesentwurf jedoch Gesetz werden, könnten Arbeitgeber bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer neben den bereits bestehenden Einwanderungsbestimmungen zusätzlichen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen unterliegen.

Aktueller Stand des Gesetzentwurfs

Ab Juni 2026 befindet sich das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitsverwaltung noch im parlamentarischen Verfahren. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Überprüfung durch die Ausschüsse, die Zustimmung des Parlaments, die Zustimmung des Präsidenten und die Veröffentlichung der Verordnungen müssen noch erfolgen, bevor alle Bestimmungen rechtskräftig werden.

Bis dahin bleiben die bestehenden Verfahren für Einwanderung und Arbeitsvisa unverändert.

Brauchen Sie Hilfe bei einem südafrikanischen Arbeitsvisum?

Das südafrikanische Einwanderungsrecht kann sehr komplex sein, vor allem, wenn neue gesetzliche Entwicklungen auftauchen. Egal, ob Sie eine qualifizierte Fachkraft sind, ein Unternehmen, das internationale Talente einstellen möchte, oder eine Einzelperson, die Arbeitsmöglichkeiten in Südafrika sucht, eine professionelle Beratung kann den Unterschied ausmachen.

Bei Black Pen Immigration bieten wir Ihnen fachkundige Unterstützung an:

  • Critical Skills Arbeitsvisa
  • Allgemeine Arbeitsvisa
  • Visa für den unternehmensinternen Transfer
  • Visa für Fernarbeit
  • Anträge auf Daueraufenthalt

Unser erfahrenes Team hält sich über die neuesten Entwicklungen im Einwanderungs- und Arbeitsrecht auf dem Laufenden, um sicherzustellen, dass unsere Mandanten bei jedem Schritt eine genaue und zuverlässige Beratung erhalten.

Kontaktieren Sie Black Pen Immigration noch heute, um Ihre südafrikanischen Visa- und Einwanderungsanforderungen zu besprechen und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Zukunft in Südafrika mit Zuversicht aufzubauen.

Diesen Artikel teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert