Südafrika hat wichtige Änderungen an seinen Einwanderungsbestimmungen vorgenommen, die die Anforderungen für das Fernarbeitsvisum klarer machen. Ganz gleich, ob Sie aus der Ferne arbeiten, ein Arbeitsvisum beantragen oder Ihre Familie nachholen möchten, diese Änderungen sollen den Prozess vereinfachen und neue Möglichkeiten eröffnen.
Hier finden Sie eine vereinfachte Übersicht über die wichtigsten Aktualisierungen:
Verordnung 11: Arbeit für ausländische Arbeitgeber auf Fernbasis
Vorherige Verordnung:
- Keine Regelung über einen ausländischen Arbeitgeber auf Fernbasis.
Aktualisierte Verordnung:
Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber auf Fernbasis, vorausgesetzt, dass:
- Der Ausländer verdient nicht weniger als R1.000.000,00 pro Jahr.
- Wenn das Visum für bis zu 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten gilt, müssen Sie sich nicht bei der südafrikanischen Steuerbehörde (SARS) anmelden.
- Wenn das Visum für mehr als 6 Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums gilt, muss sich der Ausländer bei SARS registrieren lassen.
Verordnung 18: Punktebasiertes System für Arbeitsvisa
Vorgängerverordnung:
- Kein punktebasiertes System.
Aktualisierte Verordnung:
- Anträge auf Arbeitsvisa müssen nach einem vom Minister festgelegten Punktesystem gestellt werden.
Das punktebasierte System kann Folgendes berücksichtigen:
- Alter
- Qualifikationen
- Sprachkenntnisse
- Berufserfahrung
- Stellenangebot
- Fähigkeit zur Anpassung innerhalb Südafrikas
- Gehalt
- Jeder andere relevante Faktor
Verordnung 9: Außergewöhnliche Umstände für ein Besuchervisum
Frühere Verordnung:
Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören:
- Lebensrettende medizinische Notfallbehandlung für mehr als drei Monate.
- Begleitender Ehepartner oder Kind eines Inhabers eines Geschäfts- oder Arbeitsvisums, der ein Studien- oder Arbeitsvisum beantragt.
Aktualisierte Verordnung:
Weitere außergewöhnliche Umstände sind:
- Ehepartner oder Kind eines südafrikanischen Staatsbürgers oder ständigen Einwohners.
- Elternteil eines Staatsbürgers oder eines Kindes mit ständigem Wohnsitz.
Anforderungen für das polizeiliche Führungszeugnis
Vorherige Definition:
- Bescheinigung der Polizei-/Sicherheitsbehörde des Landes, in dem der Antragsteller nach Vollendung des 18. Lebensjahres 12 Monate oder länger gelebt hat, nicht älter als sechs Monate, nicht erforderlich für die Verlängerung des Visums aus dem Ausland.
Aktualisierte Definition:
- Bescheinigung, die für Länder ausgestellt wurde, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung 12 Monate oder länger gelebt hat, und die nicht älter als sechs Monate ist.
- Für die Erneuerung oder Verlängerung eines Visums muss eine solche Bescheinigung von der Polizei-/Sicherheitsbehörde Südafrikas ausgestellt werden.
Vorschrift 20: Registrierung bei Berufsverbänden
Bisherige Anforderung:
- Bescheinigung über die Registrierung bei einem von der South African Qualifications Authority (SAQA) anerkannten Berufsverband.
Aktualisiertes Erfordernis:
- Nachweis der Registrierung bei einem von der SAQA anerkannten Berufsverband.
- Wenn eine Registrierung gesetzlich vorgeschrieben ist, geben Sie diese an:
- Nachweis über die Beantragung einer Meldebescheinigung (das Visum für Unternehmen kann für bis zu 12 Monate ausgestellt werden).
- Nachweis einer Registrierungsbescheinigung (Unternehmensvisum, ausgestellt gemäß Untervorschrift (8)(a)).
Zweite Änderung der Einwanderungsbestimmungen
- Einführung des Visums für digitale Nomaden.
- Formalisierung der Regeln für Besuchervisa für Ehepartner, Eltern und Kinder von südafrikanischen Staatsangehörigen oder Personen mit ständigem Wohnsitz.
- Änderungen der Anleitung zu Registrierungsbescheinigungen.
- Formalisierung der Anforderungen an das polizeiliche Führungszeugnis.
- Einführung eines punktebasierten Systems zur Beurteilung von Arbeitsvisa.
Diese spannenden Aktualisierungen zielen darauf ab, den Einwanderungsprozess zu straffen, die Einhaltung der lokalen Gesetze zu gewährleisten und die sich entwickelnde Arbeits- und Familiendynamik zu berücksichtigen.





