[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Innenministerium hat ein Update zu den Auswirkungen des Rückstands bei der Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung von der Visumspflicht und Visa auf ausländische Staatsbürger herausgegeben.
Ausländische Antragsteller, deren Antrag auf Befreiung von der Visumspflicht noch nicht entschieden ist, sowie Antragsteller, die auf das Ergebnis ihres Visumantrags warten, erhalten eine pauschale vorübergehende Verlängerung bis zum 31. März 2023.
Außerdem können Antragsteller, die auf ihren Antrag auf Befreiung von der Visumspflicht verzichten wollen, und Antragsteller, die auf ihren Visumantrag verzichten wollen, am oder vor dem 31. März 2023 an einem Einreisehafen ausreisen, ohne für unerwünscht erklärt zu werden.
In den folgenden Dokumenten finden Sie eine detaillierte Beschreibung der neuen befristeten Maßnahmen.
Blanket_waiver_extension_March_2023__1662725082.pdf[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]





