Neues Update zu ausländischen Waiver- und Visa-Anträgen
Das Innenministerium hat eine Aktualisierung vorgenommen, um die Auswirkungen des Rückstands bei der Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung von der Visumspflicht und Visaanträgen auf ausländische Staatsangehörige zu berücksichtigen.
Ausländischen Antragstellern, deren Anträge auf Befreiung von der Visumpflicht noch nicht bearbeitet wurden, und Antragstellern, die auf das Ergebnis ihrer Visumanträge warten, wird eine pauschale vorübergehende Verlängerung bis zum 31. März 2023 gewährt.
Antragsteller, die auf ihren Antrag auf Befreiung von der Visumspflicht verzichten wollen, können bis zum 31. März 2023 an einem Einreisehafen ausreisen, ohne für unerwünscht erklärt zu werden.
Eine ausführliche Beschreibung der neuen befristeten Maßnahmen finden Sie in den folgenden Dokumenten.
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