UPDATE: Das Innenministerium hat angesichts des anhaltenden Rückstands bei der Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung von der Visumspflicht, Visumsanträgen und Berufungsanträgen eine Verlängerung der befristeten Erlaubnis für ausländische Staatsangehörige genehmigt

Als Reaktion auf die anhaltenden Probleme mit dem Rückstau bei Visa und Genehmigungen hat das Innenministerium die Ausweitung vorübergehender Maßnahmen genehmigt, um die Auswirkungen auf ausländische Staatsangehörige zu mildern, die auf die Ergebnisse von Anträgen auf Befreiung von der Visumspflicht, Visa und Berufungen warten. Die folgenden Maßnahmen treten sofort in Kraft:

Antragstellern, deren Anträge auf Befreiung von der Visumspflicht zum 30. November 2023 noch nicht bearbeitet wurden, wird eine weitere befristete Verlängerung bis zum 30. Juni 2024 gewährt. Dies ermöglicht es dem Ministerium, die Anträge zu bearbeiten und den Antragstellern, die Ergebnisse zu sammeln und entsprechende Visumanträge einzureichen. Diejenigen, die sich dafür entscheiden, ihre Anträge auf Befreiung von der Visumspflicht aufzugeben, können Südafrika vor oder am 30. Juni 2024 verlassen, ohne für unerwünscht erklärt zu werden. Visuminhaber, die auf das Ergebnis ihres Antrags auf Befreiung von der Visumspflicht warten, können bis zum 30. Juni 2024 ausreisen und an einem Einreisehafen wieder einreisen, ohne für unerwünscht erklärt zu werden. Antragsteller, die nicht von der Visumspflicht befreit sind und mit einer Quittung über einen Antrag auf Befreiung von der Visumspflicht reisen, müssen jedoch ein Visum für den Einreisehafen beantragen.

Für Antragsteller, deren Antrag auf ein Langzeitvisum zum 30. November 2023 noch nicht beschieden ist, gibt es eine weitere vorübergehende Verlängerung bis zum 30. Juni 2024. Visuminhabern dieser Kategorie wird eine Verlängerung ihres aktuellen Visumstatus gewährt. Sie dürfen zwar keine Aktivitäten ausüben, die über die Visabedingungen hinausgehen, aber diejenigen, die ihren Visumantrag aufgeben möchten, können vor oder am 30. Juni 2024 an einem Einreisehafen ausreisen, ohne für unerwünscht erklärt zu werden. Visuminhaber, die auf das Ergebnis ihres Langzeitvisumantrags warten, können bis zum 30. Juni 2024 an einem Einreisehafen ausreisen und wieder einreisen, ohne für unerwünscht erklärt zu werden. Antragsteller, die nicht von der Visumspflicht befreit sind und mit einer Quittung für die Beantragung eines Langzeitvisums reisen, müssen jedoch für die Wiedereinreise nach Südafrika ein Visum an einem Einreisehafen beantragen.

Für Inhaber von Kurzzeitvisa, die bis zum 30. November 2023 für 90 Tage oder weniger ausgestellt wurden und die eine Verlängerung beantragt haben, aber bis zum 23. Februar 2024 kein Verlängerungsergebnis erhalten haben, müssen die Ausreisevorkehrungen am oder vor dem 29. Februar 2024 getroffen werden, um zu vermeiden, dass sie für unerwünscht erklärt werden.

Diese Maßnahmen gelten nur für legal in Südafrika zugelassene ausländische Staatsangehörige und sind auf Antragsteller anwendbar, die bis zum 30. November 2023 einen Antrag über VFS Global gestellt haben.

KLICKEN SIE HIER, um das vollständige offizielle Dokument über die Verlängerung dieser vorübergehenden Maßnahmen zu lesen.

Diesen Artikel teilen