UPDATE: Verlängerung der befristeten Konzession für ausländische Staatsangehörige aufgrund von Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung und Berufung

Das Innenministerium hat die Einwanderungsdirektive Nr. 22 aus dem Jahr 2025 überarbeitet, um vorübergehende Zugeständnisse für ausländische Staatsangehörige aufgrund von anhängigen Anträgen auf Befreiung von der Visumspflicht und Berufungen zu gewähren. Diese Änderungen kommen zustande, da sich die Bearbeitung von Anträgen weiterhin verzögert, auch wenn andere Visa-Rückstände abgebaut wurden.

Die wichtigsten Punkte der Überarbeitung (gültig ab 1. Oktober 2025):

  • Anträge auf Befreiung: Antragstellern mit anhängigen Anträgen auf Befreiung von der Visumspflicht wird eine vorübergehende Verlängerung bis zum 31. März 2026 gewährt. Reisen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Antragsteller, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, müssen ein Visum für die Einreise beantragen.
  • Visa-Widerspruchsanträge: Antragsteller auf ein Langzeitvisum, die gegen eine negative Entscheidung Berufung einlegen, erhalten ebenfalls eine Verlängerung ihres aktuellen Visumstatus bis zum 31. März 2026. Reisen sind mit ordnungsgemäßen Unterlagen erlaubt.
  • Anspruchsberechtigung: Gilt nur für Antragsteller, die legal über VFS Global nach Südafrika eingereist sind und überprüfbare Belege vorlegen können.
  • Andere Antragsteller: Diejenigen, die ihre Anträge vor dem 7. März 2024 eingereicht haben und noch nicht bearbeitet wurden, sollten sich dringend mit dem Kontaktzentrum für innere Angelegenheiten in Verbindung setzen

Alle Einzelheiten der überarbeiteten Richtlinie finden Sie hier: [Link]

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