Wichtiges Update für ausländische Staatsangehörige in Südafrika: Vorläufige Konzession bis 31. März 2026 verlängert

Das Innenministerium hat die Einwanderungsdirektive Nr. 22 aus dem Jahr 2025 herausgegeben, mit der vorübergehende Zugeständnisse für ausländische Staatsangehörige aufgrund von Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Berufung verlängert werden. Damit wird sichergestellt, dass die betroffenen Antragsteller die Vorschriften einhalten können, während ihre Anträge bearbeitet werden.

Wichtige Punkte:

  • Anträge auf Befreiung: Für Antragsteller, deren Antrag auf Befreiung von der Visumspflicht noch anhängig ist, wird ihr Visumstatus bis zum 31. März 2026 verlängert. Sie können Südafrika verlassen und während dieses Zeitraums wieder einreisen, ohne gemäß Abschnitt 30(1)(h) des Einwanderungsgesetzes für unerwünscht erklärt zu werden. Nicht visumbefreite Antragsteller müssen für die Wiedereinreise ein Port-of-Entry-Visum beantragen.
  • Berufungsanträge: Antragsteller, die gegen eine negative Entscheidung über einen Antrag auf ein Langzeitvisum oder einen Daueraufenthalt Berufung eingelegt haben, erhalten ebenfalls eine vorübergehende Verlängerung ihres aktuellen Visumstatus bis zum 31. März 2026. Reisen sind unter den gleichen Bedingungen erlaubt.
  • Anspruchsberechtigung: Diese Ermäßigung gilt nur für Antragsteller, die legal nach Südafrika eingereist sind und ihren Antrag über VFS Global mit nachprüfbaren Belegen eingereicht haben.
  • Andere Antragsteller: Wenn Ihr Antrag vor dem 7. März 2024 eingereicht wurde und immer noch anhängig ist, sollten Sie sich dringend mit dem Kontaktzentrum für innere Angelegenheiten in Verbindung setzen.

Wichtig: Alle Antragsteller müssen die erforderlichen Dokumente (Ablehnungsschreiben, Quittungen oder die Bestätigung der Einreichung) bei der Ausreise und Wiedereinreise nach Südafrika mit sich führen.

Lesen Sie die offizielle Pressemitteilung HIER

Wenn Sie fachkundige Beratung oder Unterstützung bei Ihren Anträgen auf ein Visum oder eine Befreiung von der Visumspflicht benötigen, ist Black Pen Immigration für Sie da:

info@blackpen.co.za

www.blackpen-immigration.com

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